Marc Gut
Peoplefotografie

AGB

Personen, welche auf der Homepage marcgut.com Informationen abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Allfällige Spezialabreden zu einzelnen Dienstleistungen bzw. Shootings teten neben diese Bedingungen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und diese zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelden diese als akzeptiert.

Eine Terminreservierung / Buchung für ein Fotoshooting kann über verschiedene Kanäle wie Mail, Formular, Facebook, Instagram oder Telefonisch erfolgen und ist verbindlich.

Terminabsage

Wird das Fotoshooting seitens Kundin / Kunde abgesagt, gelten folgende Regelungen:
Absage 7 Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin werden 50% der Shootingkosten verrechnet.
Absage 3 Tage / 72 Stunden vor dem vereinbarten Shooting sind die ganzen Shootingkosten zu bezahlen.
Nichterscheinen am Shootingtermin ohne Abmeldung werden 100% der Shootingkosten verrechnet, zusätzlich kommen die angefallenen Kosten für Anreise, Studiomiete, Requisiten dazu.

Rechnung

Die Rechnung ist inner 10 Tagen zu bezahlen.
Diese Regelung gilt nicht bei Verschiebung wegen schlechtem Wetter bei Outdoorshootings.
Der Fotograf behält sich das Recht vor, einen Termin wegen Krankheit, Notfall, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, welche ausserhalb seiner Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum nächstmöglichen Termin verschoben.

Begleitung zum Fotoshooting

Die Kundin darf gerne eine Person seines Vertrauens zum Fotoshooting mitbringen. Wir bitten jedoch um Mitteilung. Die Begleitperson hat sich ruhig zu Verhalten und darf das Shooting weder beeinflussen noch stören.

Sorgfaltspflicht - Sachbeschädigung - Unfälle

Die Kundin verpflichtet sich gegenüber dem Fotogafen zum sorgfältigen Umgang mit Requisiten, Studioeinrichtungen etc. Im Falle von Verlust oder Beschädigung kommt die verursachte Partei für den Schaden auf. Versicherung ist Sache der Kundin.

Urheberrecht - Nutzungsrecht

Dem Fotografen steht das urheberrecht an allen fotografischen hergestellten Produkten zu. (Aufnahmen, Negativen, Filmen, Datenträger und sonstigen Werbeträgern.) Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind gründsätzlich nur für den privaten Gebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke des Auftraggebers. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer erneuten Verhandlung mit dem Fotografen und einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Es werden keine NEF-RAW Daten (Rohdaten) ausgehändigt. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich aufbereitete JPG Dateinen.